2. Sessionsbrief Dezember 2016

2. Sessionsbrief Dezember 2016
1. Dezember 2016 VIS Verband Immobilien Schweiz AIS Association Immobilier Suisse

Sehr geehrte Damen und Herren
Liebe Kolleginnen und Kollegen

Ende 2016 steht die Schweizer Immobilienbranche vor mitunter widersprüchlichen Entwicklungen: Zwar hat sich mit der in diesem Jahr deutlich gedämpften Zuwanderung auch die Lage auf dem Wohnungsmarkt teilweise entspannt. Doch gleichzeitig – und dies hat mit dem Brexit-Votum des britischen Volkes wie mit der Wahl des neuen Präsidenten der USA zu tun – ist der Schweizer Franken nach wie vor sehr stark. In dieses Umfeld fiele dann die angekündigte Vernehmlassung zu einer Verschärfung der Lex Koller– wie auch die Diskussion um die mittlerweile eingereichte Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen».
Der VII ist für all dies gut gewappnet: Wir haben uns in den relevanten Fragen klar positioniert. Wir lehnen eine Verschärfung der Lex Koller, welche das Rad der Zeit zurückdrehen und die Rahmenbedingungen für das Realisieren nötiger Investitionen verschlechtern würde, klar ab. Gute Investitionsmöglichkeiten für institutionelle Anleger und für börsenkotierte schweizerische Immobilienunternehmen sind volkswirtschaftlich enorm wichtig und sind im Interesse der Schweizer Bevölkerung. Sie sind die Basis für ein breit gefächertes Raumangebot in der Schweiz.
Und zur Volksinitiative des Mieterverbandes betonen wir: Wohnungsbau zu tragbaren und günstigen Preisen kann und soll ohne zusätzliche, die Steuerzahler belastende Subventionen erfolgen. Wie das geht, beweisen Immobilien-Investoren und Immobilienfirmen laufend.
Diese und weiterführende Themen diskutiere ich gerne mit Ihnen: Bitte tragen Sie sich unseren Sessionsanlass des 14. Dezember in die Agenda ein. Wir informieren Sie über die Investitionstätigkeit von institutionellen Anlegern sowie über den neusten Stand in der Diskussion um die Lex Koller. Ich freue mich, Sie alle im altehrwürdigen, einstigen Ständeratssaal «Empire» im Restaurant zum Äusseren Stand in Bern begrüssen zu dürfen.

Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement!

daniel faessler

Ihr Daniel Fässler
Präsident VII
Nationalrat AI

Den Wohnungsbau noch stärker subventionieren?

Die VII-Mitteilung zur Einreichung der Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» erläutert, weshalb eine in der Verfassung verankerte Pflicht von Bund und Kantonen, das Angebot preisgünstiger Mietwohnungen mit staatlichen Mitteln auszubauen, abzulehnen ist. Die Volksinitiative des Schweizerischen Mieterverbandes verzerrt den Wohnungsmarkt, statt ihn zu fördern. Mit dem geforderten gesetzlichen Vorkaufsrecht würde zudem der Staat unnötig privilegiert. Die vorgeschlagenen Eingriffe in den Markt und in das Eigentum von Privaten und Unternehmen lehnen die Immobilien-Investoren ab. www.vii-aii.ch/de/medias/5/

Immobilien-Investoren und Bauherren schaffen heute Wohnraum zu tragbaren Mietpreisen. Sie haben die Notwendigkeit des verdichteten Bauens schon vor Jahren erkannt: Damit wird gerade in den Städten, wo die meisten Wohnungen nachgefragt werden, ein breites Wohnungsangebot gesichert. Die Initiative will den Staat trotzdem verpflichten, dafür zu sorgen, dass mindestens 10 Prozent aller neuen Wohnungen im Eigentum von Trägern des gemeinnützigen Wohnungsbaus stehen – im schweizerischen Durchschnitt und unter Einbezug des Wohneigentums. Der Ausbau der staatlichen Förderung von gemeinnützigen Wohnbauträgern ginge auf Kosten der Steuerzahler. So würde der Staat dem Markt einerseits Wohnraum entziehen und andererseits laufend Steuergelder in den Markt pumpen, um die verlangte 10%-Quote zu halten. Dieser Markteingriff würde das Angebot unnötig verknappen, statt die verdichtete Bauweise zu fördern. Die Initianten wollen zudem Kantone und Gemeinden ermächtigen, für sich ein Vorkaufsrecht einzuführen. Bei den bundesnahen Betrieben würde den Kantonen und Gemeinden zwingend ein Vorkaufsrecht eingeräumt. Auch dies wären unnötige Eingriffe in den Markt und die Eigentumsfreiheit.

Aktuelles Parlamentsgeschäft
■ 15.3651 Motion Hardegger
«Förderung des gemeinnützigen oder preisgünstigen Wohnungsbaus. Vorkaufsrecht für Gemeinden».
Ein auf nationaler Ebene verankertes Vorkaufsrecht für Gemeinden ist weder sach- noch stufengerecht. Immobiliengeschäfte würden erschwert und generell wären die Gemeinden gegenüber anderen Marktteilnehmern zu stark privilegiert. Die Massnahme wäre auch überflüssig: Jede Gemeinde hat die Kompetenz, ein Vorkaufsrecht einzuführen, wenn dies lokal als notwendig und sinnvoll erachtet wird.
EMPFEHLUNG VII: ABLEHNUNG

Modernisieren heisst nicht verschärfen

Zur angesagten Revision der Lex Koller

Läge das Projekt zur «Modernisierung» der Lex Koller, wie es der Bundesrat am 1. April 2015 öffentlich angekündigt hat, bereits vor: Der VII würde Ihnen hier seine Stellungnahme und seine Einschätzungen darlegen. Allein, die Sache hat sich massiv verzögert: Die Vernehmlassung war ursprünglich für Ende 2015 angekündigt, fiel dann von der Agenda und wurde nach Medienanfragen bei der Verwaltung zuerst auf Anfang 2016 und nun wieder auf Ende Jahr verschoben.

Sicher ist: Fällt der Vernehmlassungsentwurf so aus, wie vom Bundesrat angekündigt, käme dies einer massiven Verschärfung der Lex Koller gleich.

Investoren und Immobilienwirtschaft werden jedoch nicht hinnehmen, dass ausländische Investoren vom schweizerischen Immobilienmarkt verdrängt werden, oder dass deren Investitionen in Geschäftsliegenschaften wieder der Lex Koller unterstellt werden. Die Annahme, solche regulatorischen Eingriffe könnten tiefere Mietpreise auf dem Wohnungsmarkt erwirken, ist zudem verkehrt. Denn börsenkotierte schweizerische Immobilienunternehmen halten weniger als 1% des Mietwohnungsmarktes. Auf der anderen Seite sind Immobilien-Investoren nötig, um das Angebot an Gewerbeimmobilien breit zu halten.

Klar positioniert hat sich dazu bereits Frau Bundesrätin Doris Leuthard, Vorsteherin des UVEK. Anlässlich der NZZ-Immobilientage sagte sie Anfang November in Bad Ragaz: «Man sollte die Lex Koller sicher nicht verschärfen». Die Schweiz sei immer gut gefahren mit ihrer Offenheit.

Wie wichtig etwa die Rolle der Versicherungen und unserer Pensionskassen ist, legt Ihnen der VII am Mittwoch, 14. Dezember 2016 an seinem Sessionsanlass dar.
Gerne nehmen wir Ihre Anmeldung entgegen:
contact@vii-aii.ch

VII-Sessionsanlass Dezember 2016

Bitte reservieren Sie sich den Mittwochmittag, 14. Dezember 2016:

«Investitionen in Immobilien – zum Wohle aller!»

Ab 12.30 Uhr, Restaurant zum Äusseren Stand, Saal Empire in Bern
■ Begrüssung & Einführung
Daniel Fässler, Präsident VII, Nationalrat AI

■ Referate (ab 13.15 Uhr)
Michel Schneider, Pensimo
«Warum und wie investieren institutionelle Anleger in Immobilien?»

Corrado Rampini, Bär & Karrer
«Lex Koller: Die besten Argumente gegen eine Verschärfung»

An unserem Sessionsanlass zeigen wir Ihnen auf, welche Kriterien zählen, wenn Pensionskassen und Versicherungen investieren.

Herr Michel Schneider, CEO der Pensimo Fondsleitung AG und Stellvertreter des CEO der Pensimo Management AG, Portfoliomanager für die Anlagestiftung Turidomus, macht sie mit der Investitionstätigkeit von institutionellen Anlegern vertraut.
Rechtsanwalt Corrado Rampini, ausgewiesener Kenner der Lex Koller, legt Ihnen dar, weshalb die geplante Verschärfung der Lex Koller abzulehnen ist.

Die anschliessende Diskussionsrunde und das Networking helfen, Fragen zu klären und ermöglichen einen ungezwungenen Austausch.

Die Veranstaltung im Restaurant zum Äusseren Stand, Saal Empire, beginnt mit einem warmen Lunch, den wir Ihnen ab 12.30 Uhr servieren. Der Anlass endet um zirka 14.45 Uhr.

Die Referenten und der VII freuen sich auf den Austausch mit Ihnen.
Danke für Ihre Anmeldung unter: contact@vii-aii.ch.