3. Sessionsbrief Februar 2017

3. Sessionsbrief Februar 2017
28. Februar 2017 VIS Verband Immobilien Schweiz AIS Association Immobilier Suisse

Sehr geehrte Damen und Herren
Liebe Kolleginnen und Kollegen

Ende Januar hat der Bundesrat die Volksinitiative «Für mehr bezahlbare Wohnungen» abgelehnt. Er begründet dies unter anderem damit, dass die Wohnraumversorgung in der Schweiz in erster Linie durch die Privatwirtschaft zu erfolgen habe. Dieser klare Entscheid ist erfreulich. Der Bundesrat zeigt damit, dass er weitere staatliche Interventionen im Wohnungsmarkt nicht für angezeigt und auch nicht für nötig hält. Auch der VII lehnte eine in der Verfassung verankerte Pflicht, das Angebot preisgünstiger Mietwohnungen zu fördern, bereits bei der Einreichung der Initiative im Herbst 2016 ab. Die Volksinitiative des Mieterverbandes verzerrt den Wohnungsmarkt, statt ihn zu fördern. Der VII setzt sich für gute Rahmenbedingung für Investoren ein, welche modernes, verdichtetes Bauen und faire Preise auf dem Wohnungsmarkt ermöglichen. Der Einsatz von noch mehr Steuergeldern ist dabei nicht zielführend. Wir werden uns in der Vernehmlassung entsprechend dagegen einsetzen.
Bitte reservieren Sie sich bereits jetzt das Datum unseres nächsten Sessionsanlasses im Herbst: Dienstag, 26. September 2017, mittags.

Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement!

daniel faessler

Ihr Daniel Fässler
Präsident VII
Nationalrat AI

Rückblick Sessionsveranstaltung 2016

Am Mittwoch, 14. Dezember, lud der VII zum Sessionsanlass für Parlamentarier, Mitglieder und Interessierte. Über 50 Gäste erhielten Einblick in zwei relevante Themen.
Michel Schneider, CEO der Pensimo Fondsleitung AG und Stellvertreter des CEO der Pensimo Management AG machte die Anwesenden in seinem Referat mit der Investitionstätigkeit von institutionellen Anlegern vertraut. Dr. Corrado Rampini, Rechtsanwalt (Bär & Karrer AG) und ausgewiesener Spezialist in allen Fragen der Lex Koller, legte die seitens des EJPD angekündigten Verschärfungen dar und zeigte deren volkswirtschaftlichen Folgen auf: Ausländische Investoren dürften nicht mehr in börsenkotierte Schweizer Immobilienfirmen investieren. Und der Erwerb von Gewerbeimmobilien durch ausländische Investoren soll mit der Wiedereinführung der Bewilligungspflicht praktisch unterbunden werden. Solche nicht sachgerechte Forderungen – welche das Parlament erst 2014 abgelehnt hat – sind deshalb zurückzuweisen.
Kontroverse Fragen und die angeregte Diskussion im Anschluss zeigten, wie willkommen die seitens des VII organisierten Informationsveranstaltungen sind. Die Anlässe bieten Gelegenheit zum persönlichen Austausch und zum Treffen von Politik und Immobilienwirtschaft.

Der VII lädt darum auch dieses Jahr zum Sessionsanlass nach Bern – reservieren Sie sich bereits jetzt den Dienstagmittag, 26. September 2017.

VII-Positionen zu politisch relevanten Fragen

Es ist ein zentraler Auftrag des VII, die politische Debatte mitzuprägen und dabei Regulierungsprozesse und -projekte eng zu begleiten. Der Verband setzt sich für eine Schweizer Siedlungs- und Wohnpolitik ein, die weitsichtig und nachhaltig ist. Die bei uns organisierten Spezialisten und Firmen der Immobilienwirtschaft bringen sich kontinuierlich und gestaltend in den politischen Prozess ein.
Eine nachhaltige Bodenpolitik und vernünftige Rahmenbedingungen in den relevanten Themenbereichen sind für Investoren und die gesamte Immobilienwirtschaft von grösster Bedeutung. Die VII-Themenpapiere erörtern die Eckpunkte und damit die Positionen des VII zu diesen Fragen. Sie finden unter www.vis-ais.ch/positionen/ unsere Positionspapiere zu jenen Themen, die für Immobilienfirmen, Pensionskassen, Versicherer und andere Immobilieninvestoren von Bedeutung sind:
1. Lex Koller: Eine Änderung der heute geltenden Bestimmungen bei der Lex Koller würde nicht nur den Ruf der Schweiz als rechtssicheres und wettbewerbsfähiges Land schädigen. Die Verschärfung der Lex Koller hätte negative Folgen für die gesamte Volkswirtschaft, nicht zuletzt für schweizerische Versicherungen und Pensionskassen sowie für deren Versicherte.
2. Raumplanung: Verdichtetes Bauen in den Zentren wirkt der Zersiedelung entgegen und kann einen dämpfenden Effekt auf die Immobilienpreise haben. Die im VII organisierten Unternehmen sind wichtige Partner für die Entwicklung des verdichteten Bauens in Städten und Agglomerationen.
3. Mehrwertabschöpfung: Die Mehrwertabschöpfung dient dem Ausgleich von Planungsvorteilen und wird den Grundeigentümern auferlegt. Sie soll in einem sinnvollen Rahmen festgelegt werden und darf keine Steuer darstellen.
4. Mietrecht: Der beste Mieterschutz wird durch ein genügendes Wohnungsangebot erreicht. Zusätzliche Hürden sind kontraproduktiv. Das Mietrecht soll auf eine zukunftstaugliche Basis gestellt werden.
5. Geldwäscherei: Der Immobiliensektor kann ein Ziel (potenzieller) Geldwäscher sein. Die geltenden Regeln bieten einen praxistauglichen Rahmen.
Der VII baut dieses Angebot laufend aus. Er möchte sich damit in Politik, bei Behörden und in der Öffentlichkeit als Gesprächspartner etablieren.

Ein klares Nein

Volksinitiative für «mehr bezahlbare Wohnungen»

Die Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» will den Staat auf allen Ebenen verpflichten, dafür zu sorgen, dass mindestens 10 Prozent aller neuen Wohnungen im Eigentum von Trägern des gemeinnützigen Wohnungsbaus stehen. Die Kantone und Gemeinden sollen für diesen Zweck ermächtigt werden, für sich ein Vorkaufsrecht einzuführen. Die geforderte Ausdehnung der bereits heute in der Verfassung verankerten und weitreichenden staatlichen Förderung von gemeinnützigen Wohnbauträgern ginge auf Kosten der Steuerzahler. Der VII betont: Es besteht in der Schweiz keinerlei Notwendigkeit für den Ausbau der staatlichen Förderung von Genossenschaften und Privaten.
Die Forderung, dass die staatlich geförderten Sanierungen von Wohnungen nicht zum Verlust von preisgünstigen Wohnungen führen dürfen, ist realitätsfremd und nicht umsetzbar. Wenn die Aufwendungen für Sanierungen auch in den bestehenden Schranken des geltenden Mietrechts nicht mehr auf den Mietzins überwälzt werden dürften, würde die Sanierungsquote reduziert statt erhöht.
Eine weitere Ausdehnung des gemeinnützigen Wohnungsbaus mittels Steuergelder ist abzulehnen. Immobilien-Investoren und Bauherren schaffen heute Wohnraum zu fairen Mietpreisen und sie sorgen dafür, dass es marktgerechte Angebote gibt, die in allen Mietpreisklassen ein gutes Angebot sichern. Sie haben die Notwendigkeit des verdichteten Bauens schon vor Jahren erkannt: Mit etwas verringerter Wohnfläche und einem moderat gehaltenen Ausbaustandard kann gerade in den Städten, wo die meisten Wohnungen nachgefragt werden, das heute notwendige breite Wohnungsangebot erreicht werden.
Am 25. Januar lehnte der Bundesrat die Volksinitiative erfreulicherweise ab und teilte damit die Meinung des VII. Er plant aber, die Gelder zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus weiter aufzustocken. Dazu wird das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten. Der VII wird im Rahmen der Vernehmlassung aufzeigen, weshalb der Wohnungszubau ohne zusätzliche, die Steuerzahler belastende Subventionen erfolgen soll.

Modernisieren heisst nicht verschärfen

Vernehmlassungseröffnung zur Lex Koller

Nach seiner bereits im April 2015 gemachten Ankündigung, hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer «Modernisierung» der Lex Koller auf den März 2017 angesetzt. Obschon das Parlament Vorschläge in Form zweier Nationalrats-Motionen für die Verschärfung der Lex Koller erst im Juni 2014 durch ein klares Nein des Ständerates abgelehnt hatte, drängt der Bundesrat (Ankündigung am 1. April 2015) auf Verschärfungen:
■ Ein Verbot des Erwerbs von Gewerbeimmobilien in der Schweiz durch Personen im Ausland. Dieses wurde 1997 von der Bewilligungspflicht ausgenommen, um durch ausländische Investitionen die Schaffung neuer Produktions- und Dienstleistungsbetriebe zu ermöglichen.
■ Die Aufhebung des Rechts für ausländische Investoren, Aktien börsenkotierter Schweizer Immobiliengesellschaften zu erwerben. Dieses Recht wurde erst im Jahre 2005 von der Lex Koller ausgenommen.

Der Schweizer Wohn- und Immobilienmarkt braucht einen übergreifenden Regulierungsansatz. Das eigentliche – oft unausgesprochene – Ziel der Revision, mittels Ausschluss von Ausländern vom Markt eine Preissenkung bei Wohnimmobilien und Mieten zu erzielen, geht von falschen Kausalitäten aus.
Investoren und Immobilienwirtschaft lehnen es ab, dass ausländische Investoren vom schweizerischen Immobilienmarkt verdrängt werden, oder dass deren Investitionen in Geschäftsliegenschaften wieder der Lex Koller unterstellt werden. Die Annahme, solche regulatorischen Eingriffe könnten tiefere Mietpreise auf dem Wohnungsmarkt erwirken, ist falsch. Denn börsenkotierte schweizerische Immobilienunternehmen halten weniger als 1 Prozent des Mietwohnungsmarktes. Auf der anderen Seite sind Immobilien-Investoren nötig, um das Angebot an Gewerbeimmobilien breit zu halten.
Eine Änderung der heute geltenden Bestimmungen bei der Lex Koller würde nicht nur den Ruf der Schweiz als rechtssicheres und wettbewerbsfähiges Land schädigen. Die Verschärfung der Lex Koller hätte negative Folgen für die gesamte Volkswirtschaft, nicht zuletzt für schweizerische Versicherungen und Pensionskassen sowie für deren Versicherte.
Der VII wird in seiner Vernehmlassungsantwort detailliert Stellung beziehen.

VII-Sessionsanlass September 2017

Dienstag, 26. September 2017, ab 12.30 Uhr
Hotel Schweizerhof, Bern

Im kommenden September haben Sie wiederum die Gelegenheit, sich zu einem aktuellen Thema aus dem Immobilienbereich zu informieren. Gerne laden wir Sie bereits jetzt zu diesem Sessionsanlass ein.

Die Veranstaltung im Hotel Schweizerhof beginnt mit einem warmen Lunch, den wir Ihnen ab 12.30 Uhr servieren und endet um ca. 14.45 Uhr. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.