Nein zur Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen»: Volk und Stände lehnen starre Quoten im Wohnungswesen klar ab

Nein zur Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen»: Volk und Stände lehnen starre Quoten im Wohnungswesen klar ab
9. Februar 2020 Lea Kärcher
In Medienmitteilungen

Bern, 9. Februar 2020

Mit rund 58% hat die Schweizer Bevölkerung heute die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» zusammen mit einer Mehrheit der Kantone deutlich abgelehnt. Es ist ein Nein zu einem verstaatlichten Wohnungsmarkt und gegen starre Wohnbauquoten. Mit der Ablehnung tritt der Gegenvorschlag des Bundesrates in Kraft, der den Fonds de Roulement mit zusätzlichen 250 Mio. CHF äufnet. Nun können die gemeinnützigen Wohnbauträger diese zusätzlichen Mittel nutzen. Private Investoren leisten seit jeher einen grossen Beitrag zur Sicherung guten Wohnraums zu fairen Priesen.

Wäre es nach den Initianten der Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» gegangen, hätten sich künftig mindestens 10% aller neu gebauten Wohnungen im Eigentum von Trägern des gemeinnützigen Wohnungsbaus befinden müssen. Kantone und Gemeinden hätten für sich ein Vorkaufsrecht einführen können, für Grundstücke des Bundes oder von bundesnahen Betrieben wie der SBB hätte es automatisch gegolten. Mit der Ablehnung der Initiative ermöglichen Volk und Stände eine moderate Aufstockung des bestehenden Fonds de Roulement um eine Viertel Milliarde Franken.

Der Verband Immobilien Schweiz (VIS) ist mit der Ablehnung der Volksinitiative zufrieden: «Die Initiative hätte der grossen Mehrheit der Schweizer Bevölkerung und dem Wohnungswesen insgesamt sehr geschadet – statt genutzt. Jetzt ist sichergestellt, dass gemeinnützige Wohnbauträger und Investoren weiterhin die verschiedenen Bedürfnisse der Bevölkerung erfüllen können», so Daniel Fässler, Ständerat und Präsident des VIS. Selbst in städtischen Kantonen fiel das Resultat deutlich aus.

Der VIS hat sich im Abstimmungskampf dezidiert gegen die Initiative ausgesprochen. Alleine die Forderung nach starren Quoten hätte den Bund verpflichtet, Vorgaben für Gemeinden, Städte und Kantone zu erstellen – dies im klaren Widerspruch zum Subsidiaritätsprinzip und zur föderalistischen Aufgabenverteilung im Wohnungswesen. Heute wurden nicht nur unausgegorene Vorgaben und langwierige Gesetzesarbeiten verhindert, sondern auch ein «Schuss ins eigene Knie», so Fässler: «Die Initianten wollten die Anzahl gemeinnütziger Wohnungen erhöhen und somit mehr Wohnungen für Bedürftige schaffen. Sie haben aber ausser Acht gelassen, dass damit dem freien Wohnungsmarkt Wohnraum entzogen worden und somit Wohnungen für den Grossteil der Schweizer Bevölkerung teurer geworden wären».

Ja zu kostengünstigen Wohnungen – für tatsächlich Bedürftige

Die mit der Ablehnung der Volksinitiative einhergehende Aufstockung des Fonds de Roulement soll jetzt genutzt werden, damit im Rahmen des heutigen Rechts zusätzliche kostengünstige Wohnungen erstellt werden können. Neben der Erstellung von kostengünstigen Wohnungen ist zudem wichtig, dass mit staatlichen Geldern vergünstigte Wohnungen tatsächlich nur Personen zur Verfügung gestellt werden, die sich eine Wohnung auf dem freien Markt nicht leisten können. Dazu müssen die gemeinnützigen Wohnbauträger klare Richtlinien aufstellen und diese auch durchsetzen und kontrollieren. Die im Verband Immobilien Schweiz vereinten institutionellen Investoren werden ihrerseits weiterhin guten und zu fairen Preisen verfügbaren Wohnraum bereitstellen.


Der Verband Immobilien Schweiz (VIS)ist der schweizerische Zusammenschluss der institutionellen Investoren und der privaten professionellen grossen Immobilienunternehmen, die Immobilien als Investitions- oder Kapitalanlage halten. Seine Mitglieder repräsentieren gesamthaft rund 200 Milliarden Portfoliovermögen in Immobilien.


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