Coronavirus: Der Wirtschaftsmotor mit Investitionen ins Baugewerbe muss weiter laufen -Keine unnötigen Baustellenschliessungen

Coronavirus: Der Wirtschaftsmotor mit Investitionen ins Baugewerbe muss weiter laufen -Keine unnötigen Baustellenschliessungen
19. März 2020 Lea Kärcher
In Medienmitteilungen

Die vom Bundesrat am 16. März 2020 getroffenen Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus stellen die Schweizer Wirtschaft vor grosse Herausforderungen. Der Verband Immobilien Schweiz VIS trägt die bisherigen Entscheide des Bundesrats mit. Eine generelle Einschränkung des Bau- und Immobiliengewerbes mit weitgehenden oder sogar vollständigen Baustellenschliessungen ist aber weder zielführend noch sachgerecht. Bund und Kantone sind angehalten, die durch das Coronavirus nötigen Massnahmen mit Augenmass anzuordnen. Die Kontinuität und Umsetzung laufender und geplanter Projekte ist sicherzustellen.

Die vom Bundesrat am 16. März 2020 beschlossenen Erweiterungen der Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus haben weitreichende und einschneidende Folgen für die gesamte Schweizer Wirtschaft. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen stehen unter grossem Druck und vor massiven Liquiditätsengpässen. Dies betrifft auch die Immobilienwirtschaft und mit ihr die Bauwirtschaft.

Der Verband Immobilien Schweiz appelliert an die Verantwortlichen in den Kantonsregierungen und auf Bundesebene: Baustellenschliessungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Sie würden zu einem generellen Baustopp und damit zum Abbremsen eines wichtigen Teils des Wirtschaftsmotors mit weiteren verheerenden Konsequenzen für die Volkswirtschaft, die Unternehmen und für Mieterinnen und Mieter führen.  Dies würde die kleinen und mittleren Unternehmen in der Bau- und Immobilienwirtschaft existentiell gefährden. Konkret würde in zahlreichen Kantonen und Agglomerationen die zeitgerechte Fertigstellung von Immobilien und Wohnraum verzögert, Bezugstermine für Wohnungs- und gewerbliche Mieter könnten nicht eingehalten werden. Im äussersten Fall stünden Mieter, die fristgerecht neuen Gewerbe- oder Wohnraum beziehen sollten, ohne entsprechende Lokalitäten da.

Es versteht sich von selbst, dass namentlich auch Projekte, welche sich in der Planungs- und Vorprojektierungsphase befinden, jetzt nicht durch unverhältnismässige Massnahmen gestoppt werden dürfen. Es darf auch keinen Ausschreibungsstopp geben für geplante Projekte. Bei komplexen Projekten, welche sich in der Phase der Ausschreibung befinden, sind allenfalls die Eingabefristen zu verlängern. Gerade öffentliche Bauherren stehen in der Verantwortung: Sie müssen alles vorkehren, um ihre Mitarbeitenden zu schützen, gleichzeitig aber müssen sie die Kontinuität der Projekte sowie die Liquidität für die involvierten Unternehmen im Auge behalten.

Wir betonen: Der VIS unterstützt sämtliche präventiven Massnahmen, welche direkt den Schutz von Mitarbeitern und der gesamten Bevölkerung bewirken. Die Weiterführung des Baubetriebs und die Ausgestaltung der Hygienemassnahmen sind jeweils im Einzelfall zu prüfen und anzuordnen. Denn die Umsetzung präventiver und einschränkender Massnahmen hängen individuell von den einzelnen Bauprojekten sowie den räumlichen Umständen auf der Baustelle ab.  Die Verhältnismässigkeit der jetzt zu treffenden Massnahmen muss gewahrt werden.