Geschäftsmieten: WAK-S nimmt Vorschläge aus der Immobilienbranche auf

Geschäftsmieten: WAK-S nimmt Vorschläge aus der Immobilienbranche auf
29. April 2020 Lea Kärcher

Die Wirtschaftskommission des Ständerat WAK-S hat heute eine Motion verabschiedet, wonach jenen Kleinunternehmen und Selbständigerwerbenden, die von den Massnahmen des Bundesrates stark betroffen sind und deren Bruttomiete den Betrag von CHF 5’000 nicht übersteigt, die Nettomiete für zwei Monate erlassen werden soll. Die Motion nimmt einen Vorschlag des Verbandes Immobilien Schweiz VIS auf. Der Vorschlag will Rechtssicherheit schaffen und Kleinunternehmen effektiv und kulant vor dem Konkurs schützen.

Die heute von der WAK-S präsentierte Lösung folgt weitgehend dem Vorschlag des VIS. Die WAK-S setzt in ihrer Motion für den zweimonatigen Erlass von Kleinmieten voraus, dass der Betrieb aufgrund der bundesrätlichen Massnahmen geschlossen oder reduziert werden musste oder der Umsatz wegen der Coronakrise – gerechnet auf einer Jahresbasis – im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 50% zurückgegangen ist. Für monatliche Bruttomieten von über 5’000 Franken soll ein Anreizsystem die Verständigung zwischen Mietern und Vermietern fördern: Wenn sich Mieter und Vermieter darauf einigen, die geschuldete Miete auf einen Drittel zu reduzieren, übernimmt der Bund für die Dauer von zwei Monaten einen Drittel der Bruttomiete, höchstens aber 3’000 Franken.

Gleichzeitig hat die WAK-S einen Antrag verworfen, der analog dem Vorschlag der Wirtschaftskommission des Nationalrates einen Mietzinserlass um 70% über die Dauer der behördlich angeordneten Schliessung für sämtliche betroffenen Betriebe vorgesehen hätte. Die unterschiedliche Finanzkraft der Mieter würde eine entsprechende Lösung nicht rechtfertigen.

 

Effektive und pragmatische Lösungen – insbesondere für Kleinunternehmen und Selbständige

Für den Verband Immobilien Schweiz (VIS) stehen nach wie vor partnerschaftliche Einigungen zwischen Mietern und Vermietern im Vordergrund. Wurden bereits Vereinbarungen abgeschlossen, müssen diese in jedem Fall Gültigkeit behalten. Den Mietvertragsparteien wird aus dem gleichen Grund empfohlen, bereits laufende Verhandlungen rasch zum Abschluss zu bringen. Kommt es zu einer Regelung auf Bundesebene, muss die Unterstützung von Kleinunternehmen im Zentrum stehen.

 

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Verband Immobilien Schweiz
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