Liebe Kolleginnen und Kollegen
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Wohnungsknappheit in vielen Regionen der Schweiz beschäftigt die Politik. Die Motion 24.3961 (Aeschi) möchte mittels Verschärfung der «Lex Koller» (Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, BewG) unter anderem diesem Problem begegnen. Dies ist jedoch der falsche Weg: Die vom Motionär verlangte Rückführung der Lex Koller auf die Gesetzgebung «Lex Friedrich» aus dem Jahre 1985 ist nicht nur wirkungslos, sondern hätte sogar negative Wirkungen, Probleme von Wohnungsknappheit und steigenden Mieten blieben nicht nur ungelöst, sondern würden verschärft. Sie finden weiter unten die ausführliche Begründung.
Bitte vormerken:
Am 22. September 2026 findet unser Sessionsanlass «Lex Koller verschärfen? Ökonomische und immobilienrechtliche Einordnung » statt. Referentinnen und Referenten erörtern die Auswirkungen einer möglichen Verschärfung der Lex Koller, unter anderem auf den Wohnungsmarkt, den Investitions- und Wirtschaftsstandort Schweiz sowie auf die Entwicklung in touristischen Regionen – und stehen für eine politische Diskussion zur Verfügung (siehe Rückseite dieses Sessionsbriefes für das detaillierte Programm des VIS-Anlasses).
Der vorliegende Sessionsbrief ordnet die wichtigsten Geschäfte aus Sicht der Immobilienwirtschaft ein. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und Ihr Engagement zugunsten zukunftsfähiger Rahmenbedingungen im Wohnungswesen.
Beat Walti, Präsident VIS, Nationalrat