{"id":656,"date":"2017-07-25T14:17:38","date_gmt":"2017-07-25T12:17:38","guid":{"rendered":"https:\/\/www.vis-ais.ch\/?p=656"},"modified":"2018-03-09T11:09:47","modified_gmt":"2018-03-09T10:09:47","slug":"656","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.vis-ais.ch\/fr\/2017\/07\/25\/656\/","title":{"rendered":"Die Vernehmlassung Lex Koller st\u00f6sst auf generelle Ablehnung"},"content":{"rendered":"<p>Zur Abwechslung gab es fu\u0308r einmal kein alles dominierendes Gesch\u00e4ft in der diesj\u00e4hrigen Sommersession in Bern. Die fu\u0308r Hauseigentu\u0308mer wichtigen Themen ereigneten sich haupts\u00e4chlich ausserhalb des Rates. Daru\u0308ber unterhielten sich Hans Egloff und der Appenzeller CVPNationalrat Daniel F\u00e4ssler.<\/p>\n<p>egloff und faessler<br \/>\nInterview: Reto Vasella \u2013 Bild: Andr\u00e9 Springer<\/p>\n<p>Ein brandaktuelles Thema fu\u0308r die Hauseigentu\u0308mer: der Bundesrat hat gerade erst seinen Vorschlag zum Enteignungsrecht in die Vernehmlassung gegeben. Was ist davon zu halten?<\/p>\n<p>Hans Egloff (HE): Dieser Vorschlag hat mich sehr erstaunt. Inhaltlich wollen sie vor allem das Verfahren straffen und man hat als Betroffener noch weniger Rechte. Zus\u00e4tzlich sollen die Sch\u00e4tzungskommissionen anders strukturiert werden. Wir brauchen jedoch noch etwas Zeit, um die Sache im Detail studieren zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Daniel F\u00e4ssler (DF): Ich habe mir den Vorschlag noch nicht angeschaut.<\/p>\n<p>Aktuell treten im Rahmen des RPG die Umsetzungsvorlagen zur Mehrwertabsch\u00f6pfung in den einzelnen Kantonen in Kraft.<\/p>\n<p>HE: Ja genau, und einzelne Gemeinden machen bereits Absch\u00f6pfungen, bevor vom Eigentu\u0308mer u\u0308berhaupt ein Mehrwert realisiert wurde. Die Gemeinde macht sozusagen eine Aufzonung und der Eigentu\u0308mer erh\u00e4lt direkt den Einzahlungsschein dazu.<\/p>\n<p>DF: Das ist doch gar nicht m\u00f6glich. Das RPG schreibt vor, dass bei Neueinzonungen eine Mehrwertabgabe erhoben werden muss, das ist in dem Sinne Pflicht der Kantone. Dabei gilt eine Mindestabgabe von 20 Prozent. Das Bundesgesetz schreibt vor, wann die Abgaben erhoben werden k\u00f6nnen und wann diese f\u00e4llig sind, n\u00e4mlich bei Ver\u00e4usserung oder bei \u00dcberbauung.<br \/>\nDie Sch\u00e4tzung des Mehrwerts hingegen kann fru\u0308her erfolgen, das ist auch sinnvoll. Diese soll dann gemacht werden, wenn der planerische Schritt vollzogen ist, also dann, wenn eine Einzonung beschlossen wurde. Zur Zahlung f\u00e4llig wird er nach Bundesgesetz jedoch erst dann, wenn die \u00dcberbauung auch realisiert worden ist. Deshalb wu\u0308rde es mich sehr erstaunen, wenn eine Gemeinde dazu u\u0308berhaupt die Kompetenz h\u00e4tte, die F\u00e4lligkeit der Abgabe fru\u0308her anzusetzen. Wu\u0308rde verlangt, dass die Abgabe bereits mit dem Planungsschritt und vor der Realisierung f\u00e4llig w\u00e4re, ist dies m. E. bundesrechtswidrig.<\/p>\n<p>HE: Fu\u0308r einmal geh\u00f6rt der Kanton Zu\u0308rich nicht zu den Ersten, wenn es um die Umsetzung einer bundesrechtlichen Vorgabe geht. Bedauerlicherweise wird neben der Verpflichtung durch das RPG zur Absch\u00f6pfung des Mehrwertes bei Neueinzonungen von mindestens 20 Prozent auch eine Abgabe bei Um- und Aufzonungen ernsthaft diskutiert. Einen Teil dieser Abgaben sollen die Gemeinden bekommen, was dort den Appetit angeregt hat. Da mu\u0308ssen wir mit Vehemenz dagegenhalten.<\/p>\n<p>DF: Meines Wissens muss die Mehrwertabsch\u00f6pfung bis Ende April 2019 eingefu\u0308hrt werden. Das ist doch schon bald.<br \/>\nBei Aufzonungen und \u00e4hnlichen Planungsmassnahmen haben wir bewusst darauf verzichtet, denn dadurch wu\u0308rde eine Verdichtung und Entwicklung von Siedlungen verhindert. Es ist besser, einen Anreiz und nicht schon eine Strafe mit auf den Weg zu geben. Grosse Kantone wie etwa Zu\u0308rich wu\u0308rden gut daran tun, sich ein Beispiel am Kanton Appenzell I. Rh. zu nehmen.<\/p>\n<p>HE: Ja, das ist tats\u00e4chlich mustergu\u0308ltig. Es ist ja eine kantonale Abgabe. Bei uns haben jedoch die Gemeinden Blut geleckt und stellen sich auf den Standpunkt, dass auch sie einen Anspruch h\u00e4tten, mindestens einen Teil dieser Erl\u00f6se zu erhalten, da sie ja die ganzen Infrastrukturkosten tragen.<\/p>\n<p>DF: Grunds\u00e4tzlich steht es den Kantonen frei, sich mit den Gemeinden den Erl\u00f6s zu teilen, der mit den Mehrwertabgaben realisiert werden kann.<br \/>\nDer Bundesgesetzgeber hat jedoch ausdru\u0308cklich bestimmt, wofu\u0308r diese Abgaben eingesetzt werden mu\u0308ssen, n\u00e4mlich fu\u0308r Massnahmen im Raumplanungsrecht. Das heisst, man darf diese Abgaben nicht dazu verwenden, um die Staatskassen zu fu\u0308llen oder fu\u0308r andere Zwecke. Im Vordergrund stehen Zahlungen fu\u0308r Planungsmassnahmen, die zu Eigentumsbeschr\u00e4nkungen oder zu Auszonungen fu\u0308hren, das ist der eigentliche Hauptverwendungszweck. Zudem k\u00f6nnen Teile davon fu\u0308r Entwicklungsprojekte und Verdichtungsmassnahmen verwendet werden. Das ist der Wille und auch die Vorgabe des Bundes.<\/p>\n<p>Ein wichtiges Thema ausserhalb der Session war bestimmt die soeben erfolgte Bekanntgabe der Senkung des Referenzzinssatzes.<\/p>\n<p>HE: Hier ist der Mieterverband auf eine unangenehme Art mit einer Medienkonferenz sofort vorgeprescht und forderte die Mieter auf, endlich gegen die Abzocker vorzugehen und die anscheinend geschuldeten Mietzinsreduktionen einzufordern. Ich wehre mich selbstverst\u00e4ndlich gegen den Vorwurf, dass wir den Mietern Milliarden von Franken abkn\u00f6pfen, indem wir die vorherigen Senkungen nicht weitergegeben h\u00e4tten. Dem ist natu\u0308rlich nicht so.<br \/>\nIch m\u00f6chte vor allem auch darauf hinweisen, dass die Hauseigentu\u0308mer j\u00e4hrlich u\u0308ber zehn Milliarden Franken in den Unterhalt des Immobilienparks investieren, welche nicht mietzinsrelevant sind, dazu kommen j\u00e4hrlich u\u0308ber acht Milliarden Franken fu\u0308r wertvermehrende Investitionen und u\u0308ber fu\u0308nf Milliarden Franken fu\u0308r energetische Sanierungen. Das muss in dieser Diskussion natu\u0308rlich alles beru\u0308cksichtigt werden, was der Mieterverband tunlichst unterl\u00e4sst.<br \/>\nZudem gef\u00e4llt mir die Art und Weise u\u0308berhaupt nicht, wie der Mieterverband in diesem Zusammenhang vorgeht. Es ist wichtig, dass man die Sache etwas gelassener betrachtet. Wir haben in der Schweiz ein hohes Mass an Mieterfrieden, denn u\u0308ber 90 Prozent der Mieter sind mit ihrer Wohnsituation generell zufrieden und 88 Prozent finden auch den Preis, den sie fu\u0308r ihre Wohnung bezahlen, in Ordnung. Da muss jetzt der Mieterverband uns nicht sagen, wir n\u00e4hmen den Mietern Milliarden aus den Taschen und wu\u0308rden uns bereichern. Wir empfehlen unseren Mitgliedern in dieser Sache, ihre Mietverh\u00e4ltnisse genau anzuschauen und dort, wo eine Mietzinsreduktion geschuldet ist und gew\u00e4hrt werden kann, diese auch weiterzugeben.<\/p>\n<p>DF: Ich empfinde es als st\u00f6rend, dass in dieser Angelegenheit den Leuten in der Kommunikation gewissermassen ein Automatismus vermittelt wird, indem man sagt, wenn der Referenzzinssatz sinkt, muss das automatisch zu einer Mietzinsreduktion fu\u0308hren.<br \/>\nEs gibt neben dem Referenzzinssatz noch andere Faktoren, die gem\u00e4ss Mietrecht fu\u0308r die Preisgestaltung wichtig sind. Nebst der Teuerung, die zurzeit zwar fast vernachl\u00e4ssigbar ist, gibt es noch allgemeine Kostensteigerungen, die von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind, und die auf den Mietzins u\u0308berw\u00e4lzt werden k\u00f6nnen.<br \/>\nAm Ende muss schliesslich auch jeder Vermieter schauen, ob seine Rendite noch stimmt, denn das Mietrecht garantiert ihm eine angemessene Rendite auf dem investierten Eigenkapital. Ist diese nicht gegeben, so ist das ein Grund, diese Mietzinsreduktion nicht weitergeben zu mu\u0308ssen.<br \/>\nIch empfehle jedem Hauseigentu\u0308mer, seine eigene Situation genau anzuschauen. Sieht er, dass ein gewisser Spielraum und in dem Sinne auch Bedarf besteht, diese Senkung weiterzugeben, dann soll er es auch tun. Falls nicht, soll er seine Mieter proaktiv informieren, weshalb eine Senkung nicht m\u00f6glich ist und nicht gewissermassen in einer Lethargie verharren und auf Klagen warten.<\/p>\n<p>Kommen wir zum Schluss noch kurz zur \u00abLex Koller\u00bb. Vor Kurzem hat der Bund in dieser Sache eine Vernehmlassung er\u00f6ffnet. Sie als Pr\u00e4sident des Verbandes der Immobilien-Investoren sind da wohl besonders gefordert.<\/p>\n<p>DF: Nachdem das Parlament 2014 zwei Motionen von Frau Badran zur Versch\u00e4rfung der \u00abLex Koller\u00bb abgelehnt hatte, sagte der Bundesrat kurz darauf erstaunlicherweise, dass er diese Anliegen dennoch aufnehmen wu\u0308rde. Im Fru\u0308hling 2015 ku\u0308ndete der Bundesrat in einer Medienmitteilung dann genau dasselbe an, was das Parlament zuvor abgelehnt hatte. Das hielt ich damals schon fu\u0308r sehr stossend, gleichzeitig war ich aber auch nicht wirklich erstaunt daru\u0308ber, dass diese Vernehmlassung, obschon mehrfach auf der Liste der geplanten Vernehmlassungen aufgelistet, dennoch nie er\u00f6ffnet wurde.<br \/>\nIm M\u00e4rz dieses Jahres wurde sie nun aber tats\u00e4chlich er\u00f6ffnet und sie ist inhaltlich ein Kuriosum sondergleichen. Sie besteht aus vielen nebens\u00e4chlichen Revisionspunkten, die keine Revision rechtfertigen. Am Schluss stellt der Bundesrat die Forderungen der im Parlament abgelehnten Motionen Badran zur Diskussion, obwohl er selber offenbar nicht mit einer Mehrheit dahintersteht.<br \/>\nWas mich zufriedenstellt, ist, dass diese Vernehmlassung bei den bu\u0308rgerlichen Parteien und den Wirtschafts- und Branchenverb\u00e4nden auf eine generelle Ablehnung st\u00f6sst.<br \/>\nIch hoffe, dass sie damit fu\u0308r immer schubladisiert wird.<\/p>\n<p>HE: Noch besser w\u00e4re es, sie direkt zu schreddern.<\/p>\n<p>Herr F\u00e4ssler, Herr Egloff, ich danke Ihnen fu\u0308r das Gespr\u00e4ch.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zur Abwechslung gab es fu\u0308r einmal kein alles dominierendes Gesch\u00e4ft in der diesj\u00e4hrigen Sommersession in Bern. Die fu\u0308r Hauseigentu\u0308mer wichtigen Themen ereigneten sich haupts\u00e4chlich ausserhalb des Rates. 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