{"id":671,"date":"2017-06-12T15:00:42","date_gmt":"2017-06-12T13:00:42","guid":{"rendered":"https:\/\/www.vis-ais.ch\/?p=671"},"modified":"2018-03-09T11:09:47","modified_gmt":"2018-03-09T10:09:47","slug":"negative-folgen-fuer-die-gesamte-volkswirtschaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.vis-ais.ch\/fr\/2017\/06\/12\/negative-folgen-fuer-die-gesamte-volkswirtschaft\/","title":{"rendered":"\u00abNegative Folgen f\u00fcr die gesamte Volkswirtschaft\u00bb"},"content":{"rendered":"<h2>Im M\u00e4rz hat der Bundesrat die lange angek\u00fcndigte Vernehmlassung zu einer Revision der Lex Koller er\u00f6ffnet. Nationalrat Daniel F\u00e4ssler, Pr\u00e4sident des Verbandes der Immobilien-Investoren VII, erl\u00e4utert im Gespr\u00e4ch, dass daf\u00fcr keine Notwendigkeit besteht.<\/h2>\n<p style=\"width: 270px !important; height: 180px !important; display: flex !important; margin-bottom: 0 !important;\"><img decoding=\"async\" src=\"http:\/\/www.vii-aii.ch\/public\/media\/filer_public\/2016\/11\/18\/faessler_2017.jpg\" alt=\"daniel faessler\" \/><\/p>\n<p><small>Interview: Birgitt Wu\u0308st \u2013 Bild: Urs Bigler<\/small><\/p>\n<p><strong>IMMOBILIEN Business: Herr F\u00e4ssler, weshalb besch\u00e4ftigen sich Bundesrat und Parlament in letzter Zeit wieder vermehrt mit der Lex Koller?<\/strong><br \/>\n<strong>Nationalrat Daniel F\u00e4ssler<\/strong>: Das Bundesgesetz u\u0308ber den Erwerb von Grundstu\u0308cken durch Personen im Ausland (BewG; Lex Koller) will die \u00ab\u00dcberfremdung des einheimischen Bodens\u00bb verhindern. Das Anliegen besch\u00e4ftigt den Schweizer Gesetzgeber seit mehr als 50 Jahren, in den vergangenen Jahren aber wieder verst\u00e4rkt mit protektionistischen Tendenzen. Noch vor wenigen Jahren diskutierten wir eine Aufhebung des Gesetzes. Mit der lauter werdenden Diskussion um Zuwanderung ver\u00e4nderte sich teilweise auch die Debatte rund um die Lex Koller. Es stellt sich die Frage, was h\u00f6her gewichtet wird: allf\u00e4llige national-konservative Forderungen oder die volkswirtschaftlichen Interessen.<\/p>\n<p><strong>Wie stellt sich der VII eine Weiterentwicklung der Lex Koller vor?<\/strong><br \/>\nDer Schweizer Wohn- und Immobilienmarkt braucht einen u\u0308bergreifenden Regulierungsansatz. Das eigentliche, oft unausgesprochene Ziel der Revision, mittels Ausschluss von Ausl\u00e4ndern vom Markt eine Preissenkung bei Wohnimmobilien und Mieten zu erzielen, geht jedoch von falschen Kausalit\u00e4ten und Zusammenh\u00e4ngen aus. Preise im Wohn- und Mietmarkt h\u00e4ngen prim\u00e4r von Angebot und Nachfrage ab. Wir bemu\u0308hen uns darum, dass in der Debatte wieder der eigentliche Sinn und Zweck der Lex Koller dargelegt und in Erinnerung gerufen wird. Und wer diesen erkannt hat, sieht auch: Es braucht heute keine Versch\u00e4rfung der Lex Koller. Der vorliegende Entwurf des Bundesrates stellt denn auch nicht die angeku\u0308ndigte Modernisierung dar. Es w\u00e4re vielmehr ein Ru\u0308ckschritt mit gravierenden Auswirkungen.<\/p>\n<p><strong>Waren denn die Liberalisierungsschritte nicht zu voreilig? Die \u00dcberhitzung des Immobilienmarktes stieg in dieser Zeit kontinuierlich &#8230;<\/strong><br \/>\nEin Verbot des Erwerbs von Gewerbeimmobilien in der Schweiz durch Personen im Ausland wurde vor 20 Jahren aufgehoben. Damit wurde die M\u00f6glichkeit geschaffen, fu\u0308r die Bereitstellung von R\u00e4umlichkeiten fu\u0308r schweizerische Produktions- und Dienstleistungsbetriebe auch ausl\u00e4ndische Investitionen einzusetzen. Das hat sich als sinnvoll und fu\u0308r die Schweizer Volkswirtschaft f\u00f6rderlich erwiesen. Die geltende \u00abLex Koller\u00bb hat zudem \u2013 und da sind wir ja beim eigentlichen Grundgedanken des Gesetzes \u2013 eine gute Schutzwirkung fu\u0308r den Wohnungsmarkt. H\u00f6here Mietpreise lassen sich nicht mit einem Verbot von ausl\u00e4ndischen Investitionen in Gewerbeimmobilien vermeiden. Wu\u0308rden ausl\u00e4ndische Investoren vom Kauf von Gewerbeliegenschaften ausgeschlossen, k\u00e4me hingegen zahlreichen Projekten die wirtschaftliche Basis abhanden.<\/p>\n<p><strong>Der Bundesrat er\u00f6ffnete am 10. M\u00e4rz 2017 die Vernehmlassung zur Gesetzesrevision. Sie haben dessen Vorgehen auch schon als \u00abkurios\u00bb bezeichnet &#8230;<\/strong><br \/>\nDas ist es tats\u00e4chlich. \u00d6ffentlich angeku\u0308ndigt hatte die Regierung ihr Vorhaben im April 2015, dann im Verlauf des Jahres 2016 mehrmals aufgeschoben, und schliesslich wurde die Vorlage nun doch noch pr\u00e4sentiert. Der eigentliche \u00abTrick\u00bb des Bundesrates liegt nun aber darin, dass die inhaltlich und gemessen an den Folgen fu\u0308r die betroffene Wirtschaft und die Investoren weitgehendsten und wichtigsten \u00c4nderungen lediglich \u00abzur Diskussion gestellt\u00bb werden \u2013 nachdem sie in der Anku\u0308ndigung vor zwei Jahren noch als wichtigste Bestandteile der geplanten Revision bezeichnet wurden. Dies scheint mir ein doch recht eigenartiges Vorgehen.Ich kann daraus nur schliessen: Die Versch\u00e4rfungen u\u0308berzeugen wohl weder das federfu\u0308hrende Departement noch den Bundesrat. Der Versuch, Revisionspunkte als Optionen in die Vernehmlassung zu geben, obwohl diese vom Bundesrat explizit nicht vorgeschlagen werden, ist intransparent und fragwu\u0308rdig.<\/p>\n<p><strong>Wie lautet Ihr Gesamturteil zur Vorlage?<\/strong><br \/>\nDer Revisionsentwurf ist ausl\u00e4nderdiskriminierend und nicht vereinbar mit bestehenden Freihandelsabkommen. Der Versuch, die Lex Koller auf diese Weise zu \u00abmodernisieren\u00bb, widerspricht dem fu\u0308r die Schweiz wichtigen Prinzip des freien Marktzugangs und schadet damit dem Produktions- und Dienstleistungsstandort Schweiz. Versch\u00e4rfungen der Lex Koller wu\u0308rden nicht nur den Ruf der Schweiz als rechtssicheres und wettbewerbsf\u00e4higes Land sch\u00e4digen. Sie h\u00e4tten direkt auch negative Folgen fu\u0308r die gesamte Volkswirtschaft, namentlich fu\u0308r Schweizer Anleger, Versicherungen und Pensionskassen.<\/p>\n<p><strong>Der Bundesrat nimmt einen alten politischen Vorstoss zum Anlass, die Vernehmlassung zu er\u00f6ffnen &#8230;<\/strong><br \/>\nEine\u00a0 Gesetzesrevision prim\u00e4r mit der n\u00f6tigen Erf\u00fcllung eines Postulates zu begr\u00fcnden, ist sehr eigenartig \u2013 und dabei auch durchsichtig: Das Postulat wurde 2011 eingereicht. Es h\u00e4tte, nachdem es im Dezember 2012 durch den Nationalrat angenommen wurde, rasch durch eine einfache \u00c4nderung der Verordnung (BewV) umgesetzt werden k\u00f6nnen. Eine Gesetzesrevision ist nicht erforderlich. Heute wird die verz\u00f6gerte Umsetzung nun als Vorwand benutzt, um eine Teilrevision der Lex Koller zu begr\u00fcnden, in welcher die Kernvorhaben gleichzeitig lediglich \u00abzur Diskussion\u00bb gestellt werden. Dies stellt die Glaubw\u00fcrdigkeit des gesamten Vorhabens infrage.<\/p>\n<p><strong>Die \u00abzur Diskussion\u00bb gestellten Erweiterungen sind ebenfalls nicht neu.<\/strong><br \/>\nNein, die Wiederunterstellung von Betriebsst\u00e4tteliegenschaften war Gegenstand der Motion 13.3975 Badran, welche vom Parlament am 2. Juni 2014 abgelehnt wurde. Die Aufhebung der M\u00f6glichkeit des Erwerbs von Anteilen an b\u00f6rsenkotierten Immobiliengesellschaften und Einschr\u00e4nkungen beim Erwerb von Anteilen an Immobilienfonds durch Ausl\u00e4nder waren Gegenstand der Motion 13.3976 Badran, die gleichentags ebenfalls abgelehnt wurde. Folgerichtig und politisch erw\u00fcnscht w\u00e4re, wenn der Bundesrat den Entscheid der Legislative respektiert h\u00e4tte und nun nicht versuchen w\u00fcrde, diesen Entscheid des Parlament mittels einer neuen Revisionsvorlage kurzerhand umzustossen \u2013 zumal der Markt eindeutig keinen Bedarf f\u00fcr eine solche Versch\u00e4rfung des Gesetzes signalisiert.<\/p>\n<p><strong>Worin liegen die Hauptprobleme der vorgebrachten Anliegen?<\/strong><br \/>\nDie zur Diskussion gestellten m\u00f6glichen Erweiterungen sind nicht sachgerecht und beruhen auf falschen Annahmen und Interpretationen. Ausl\u00e4ndische Investoren\u00a0 spielen\u00a0 auf\u00a0 dem\u00a0 schweizerischen Immobilienmarkt kaum eine Rolle. Der Markt wird im Gegenteil durch einheimische Investoren dominiert. Es sind insbesondere Pensionskassen, Versicherungen und andere institutionelle Anleger, welche das Geld ihrer Beg\u00fcnstigten und Versicherten investieren m\u00fcssen. Wegen der historisch tiefen Zinsen finden sie kaum Anlagen mit attraktiver Rendite. Der bestehende Anlagenotstand ist also hausgemacht. Ausl\u00e4ndische Investoren kommen in diesem Marktumfeld kaum je als K\u00e4ufer zum Zuge. Soweit es ausl\u00e4ndische Investitionen gibt, haben diese keinerlei preistreibenden Einfluss auf die Mietm\u00e4rkte. Im Gesch\u00e4ftsbereich hat die erh\u00f6hte Investitionst\u00e4tigkeit der vergangenen Jahre zu einer Erh\u00f6hung des Fl\u00e4chenangebots gef\u00fchrt, sodass die Mietpreise f\u00fcr B\u00fcro-, Gewerbe- und Verkaufsfl\u00e4chen nun sinken. Und die Ursache f\u00fcr steigende Mietpreise im Wohnbereich ist nicht die angeblich zu lasche Lex Koller, sondern das stetige Bev\u00f6lkerungswachstum, der steigende Fl\u00e4chenbedarf pro Person, die beschr\u00e4nkte Gr\u00f6sse der Bau- und insbesondere Wohnzonen sowie die noch ungen\u00fcgenden M\u00f6glichkeiten des verdichteten Bauens. Schweizerische und \u2013 soweit \u00fcberhaupt vorkommend \u2013 ausl\u00e4ndische Investitionen in Rendite-Immobilien f\u00fchren zu einer Ausweitung des Angebots und damit zu tieferen Mietpreisen.<\/p>\n<p><strong>Gerade dieses Argument wird von der Gegenseite heftig bestritten: Die Mietpreise w\u00fcrden weiterhin ansteigen.<\/strong><br \/>\nIm Gegenteil \u2013 seit April 2015 hat sich die Marktsituation ver\u00e4ndert. Der Markt bei den Gesch\u00e4ftsliegenschaften hat sich abgek\u00fchlt, im Wohnungsmietmarkt zeichnen sich teilweise \u00e4hnliche Tendenzen ab. Die nun in die Vernehmlassung gegebene Vorlage zeigt, dass der Bundesrat offenbar erkannt hat, dass es in obigen Punkten weder begr\u00fcndbaren Handlungsbedarf noch gute Argumente daf\u00fcr gibt, in die Lex Koller integrierte Modernisierungen wieder r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen. Konsequenterweise ist daher auf die gesamte Teilrevision zu verzichten.<\/p>\n<p><strong>Eine versch\u00e4rfte Bewilligungspflicht kurbelt die B\u00fcrokratie an \u2013 und damit die Kosten. Wie teuer k\u00e4men die zur Diskussion gestellten Erweiterungen?<\/strong><br \/>\nWegen der neu erforderlichen Bewilligungen w\u00fcrde die Revision zu erheblichem administrativen Aufwand f\u00fcr die Gesuchsteller und Beh\u00f6rden sowie zu erheblichen personellen Konsequenzen bei den Kantonen und Gemeinden f\u00fchren. Diesbez\u00fcgliche erste Sch\u00e4tzungen des Bundesrates halten wir f\u00fcr ungen\u00fcgend und eindeutig zu tief angesetzt. Vor allem in den gr\u00f6sseren Kantonen ist mit einem deutlich st\u00e4rker steigenden Personalaufwand zu rechnen. Gem\u00e4ss der vom Bundesamt f\u00fcr Justiz eingeholten Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzung von Fahrl\u00e4nder Partner AG vom 28. August 2015 f\u00fchren die Massnahmen zu erheblichen, heute nicht bezifferbaren Regulierungskosten und zu Erkl\u00e4rungsbedarf gegen\u00fcber dem Ausland. Die Massnahmen werden dar\u00fcber hinaus von Immobilienspezialisten klar als sch\u00e4dlich und wirkungslos erachtet. Der VII teilt diese Auffassung.<\/p>\n<p><strong>Neben dem Postulat Hodgers und den zur Diskussion gestellten Erweiterungen gibt es aber auch noch weitere \u2013 konkrete \u2013 \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge?<\/strong><br \/>\nDie Vorlage beinhaltet eine Reihe weiterer Vorschl\u00e4ge, die aber allesamt materiell keine Teilrevision rechtfertigen \u2013 und mitunter ebenfalls sehr gesucht respektive unn\u00f6tig oder sch\u00e4dlich sind.<\/p>\n<p><strong>Das politisch wohl brisanteste Anliegen betrifft die Wiederunterstellung des Erwerbs von Hauptwohnungen durch Drittstaatenangeh\u00f6rige sowie die Wiedereinf\u00fchrung einer Ver\u00e4usserungspflicht.<\/strong><br \/>\nSeit dem Jahre 1997 ben\u00f6tigen aussereurop\u00e4ische Staatsangeh\u00f6rige mit Wohnsitz in der Schweiz f\u00fcr den Erwerb einer Hauptwohnung keine Bewilligung mehr. Das heisst, sie k\u00f6nnen eine Hauptwohnung erwerben, ohne dass sie ein aufwendiges und zeitraubendes Bewilligungsverfahren durchlaufen m\u00fcssen. Diese sinnvolle Regelung w\u00fcrde nun r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht. Somit w\u00fcrden zahlreiche unn\u00f6tige Bewilligungsverfahren durchgef\u00fchrt werden m\u00fcssen. Die Ver\u00e4usserungspflicht von Hauptwohnungen wurde im selben Jahr aufgehoben, um in die Schweiz ziehenden Ausl\u00e4ndern zu erm\u00f6glichen, unkompliziert Wohneigentum zu erwerben und bei einem Wegzug wieder zu ver\u00e4ussern. F\u00fcr EU-Staatsangeh\u00f6rige ist die Ver\u00e4usserungspflicht unzul\u00e4ssig und wird vom Bundesrat deshalb zu Recht nicht vorgeschlagen. Die seitens Bundesrat dem Parlament beantragte Ver\u00e4usserungspflicht f\u00fcr Drittstaatsangeh\u00f6rige stellt allerdings eine Diskriminierung dar und widerspricht gleichzeitig der Eigentumsfreiheit. Wir sind jedoch \u00fcberzeugt, dass Offenheit und eine f\u00fcr die Schweiz stets hilfreiche und hier auch sachgerechte liberale Haltung obsiegen werden.<\/p>\n<p><strong>Welche Arbeit leisten Sie mit dem Verband der Immobilien-Investoren nun, um darzulegen, wie verfehlt solche Versch\u00e4rfungen sind?<\/strong><br \/>\nDer VII war sehr fr\u00fch mit seiner Vernehmlassungsantwort bereit. Diese st\u00f6sst auf\u00a0 grosses Interesse, gerade auch bei politischen Parteien und unseren Partnerverb\u00e4nden, mit denen\u00a0 wir eng kooperieren. Wir f\u00fchren denn auch zahlreiche Gespr\u00e4che, um unsere Position zu erl\u00e4utern und Fragen zur Lex Koller zu beantworten. Zudem stehen wir im Austausch mit den politischen Parteien. In der September-Session werden wir die dann vorliegenden Ergebnisse der Vernehmlassung analysieren und der Politik aufzeigen, welche Entscheide davon abzuleiten sind. Sobald dann der offizielle, durch das federf\u00fchrende Departement zu erstellende Vernehmlassungsbericht vorliegt, wird der Bundesrat entscheiden, ob er die Vorlage weiter verfolgen will oder nicht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im M\u00e4rz hat der Bundesrat die lange angek\u00fcndigte Vernehmlassung zu einer Revision der Lex Koller er\u00f6ffnet. Nationalrat Daniel F\u00e4ssler, Pr\u00e4sident des Verbandes der Immobilien-Investoren VII, erl\u00e4utert im Gespr\u00e4ch, dass daf\u00fcr keine Notwendigkeit besteht. Interview: Birgitt Wu\u0308st \u2013 Bild: Urs Bigler IMMOBILIEN Business: Herr F\u00e4ssler, weshalb besch\u00e4ftigen sich Bundesrat und Parlament in letzter Zeit wieder vermehrt mit der Lex Koller? 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