Verschärfung «Lex Koller»: Schadet der Volkswirtschaft, ist realitätsfremd und unnötig

Verschärfung «Lex Koller»: Schadet der Volkswirtschaft, ist realitätsfremd und unnötig
10. März 2017 VIS Verband Immobilien Schweiz AIS Association Immobilier Suisse

Der Verband der Immobilien-Investoren (VII) lehnt die vom Bundesrat zur Diskussion gestellte Revision der Lex Koller ab. Obschon das Parlament eine solche Verschärfung in Form zweier Nationalrats-Motionen erst im Juni 2014 klar abgelehnt hatte, drängt der Bundesrat darauf, einen Teil dieser Forderungen in einer revidierten Lex Koller umzusetzen. Diese Verschärfung gefährdet die Rechtssicherheit in der Schweiz. In seiner Vernehmlassungsantwort legt der VII Fakten und Argumente dar.

Heute hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer Revision der Lex Koller eröffnet. Mit dem Entwurf werden massive Verschärfungen der Lex Koller zur Diskussion gestellt. Besonders unverständlich ist, dass der Bundesrat mit seinen Vorschlägen Forderungen einbringt, welche das Parlament im Jahr 2014 bei der Behandlung entsprechender parlamentarischer Vorstösse klar abgelehnt hatte.

Die Lex Koller schützt den Wohnungsmarkt
Ein Verbot des Erwerbs von Gewerbeimmobilien in der Schweiz durch Personen im Ausland wurde vor 20 Jahren aufgehoben. Damit wurde die Möglichkeit geschaffen, für die Bereitstellung von Räumlichkeiten für schweizerische Produktions- und Dienstleistungsbetriebe auch ausländische Investitionen einzusetzen. Die geltende «Lex Koller» hat eine gute Schutzwirkung für den Wohnungsmarkt. Hohe Immobilienpreise werden nicht durch ausländische Investoren verursacht. Der Vorwurf, ausländische Investoren verursachten überteuerten oder knapper werdenden Wohnraum ist falsch und irreführend. Die Mietpreise werden durch die wachsende Nachfrage nach Wohnraum (erhöhter Wohlstand, kleinere Haushalte, Zuwanderung) und durch erhöhte Wohnbedürfnisse beeinflusst. Höhere Mietpreise lassen sich also nicht mit einem Verbot von ausländischen Investitionen in Gewerbeimmobilien vermeiden. Würden ausländische Investoren vom Kauf von Gewerbeliegenschaften ausgeschlossen, käme hingegen zahlreichen Projekten die wirtschaftliche Basis abhanden.

Ein Verbot für ausländische Investoren, Aktien börsenkotierter Schweizer Immobiliengesellschaften zu erwerben, hätte gravierende Auswirkungen. Der Erwerb ist seit 2005 explizit möglich. Würde das Gesetz nun wieder geändert, hätte es für viele Schweizer Immobiliengesellschaften gravierende Auswirkungen. Als Anleger betroffen wären zahlreiche Schweizer Pensionskassen, Versicherungen und Kleinanleger, was umgehend auch die BVG-Vermögen sowie die Versicherungs- und Sparkapitalien vieler Schweizerinnen und Schweizer beeinträchtigen würde.

Rechtssicherheit für Investoren gefährdet
VII-Präsident und Nationalrat Daniel Fässler stellt klar: «Verschärfungen der Lex Koller würden nicht nur den Ruf der Schweiz als rechtssicheres und wettbewerbsfähiges Land schädigen. Sie hätten direkt auch negative Folgen für die gesamte Volkswirtschaft, namentlich für Schweizer Anleger, Versicherungen und Pensionskassen.»

Aus diesen Gründen lehnt der VII eine Verschärfung der Lex Koller ab. Die Lex Koller berücksichtigt heute die Bedürfnisse von schweizerischen und ausländischen Anlegern und ist den Erfordernissen des internationalen Marktes angepasst. Die Schweizer Volkswirtschaft profitiert davon nachhaltig.

Der Verband der Immobilien-Investoren (VII) ist der schweizerische Zusammenschluss der institutionellen Investoren und der privaten professionellen grossen Immobilienunternehmen, die Immobilien als Investitions- oder Kapitalanlage halten. Seine Mitglieder repräsentieren gesamthaft rund 200 Milliarden Portfoliovermögen in Immobilien.

Kontakt:
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