SESSIONSBRIEF Sommersession 2023
31. Mai 2023

Sessionsbrief Mai 2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen
Sehr geehrte Damen und Herren

Mitte Mai durfte ich das Präsidium des Verbands Immobilien Schweiz (VIS) übernehmen. Ich freue mich sehr auf diese neue politische Aufgabe. Zunächst danke ich meinem Vorgänger, Ständerat Daniel Fässler. Es ist ihm in den letzten Jahren gelungen, den VIS national und politisch klar zu positionieren und die Interessen der Immobilieninvestoren in Krisenjahren wirksam zu verteidigen.

In meinem beruflichen Alltag beschäftige ich mich regelmässig mit immobilien- und investorenrelevanten Fragen und Themen. Für die Schweizer Volkswirtschaft ist es heute besonders wichtig, langfristig gute Rahmenbedingungen für nachhaltige Immobilieninvestitionen sicherzustellen. Als Präsident des VIS möchte ich diese weiterhin pflegen und entwickeln.

Es freut mich sehr, nun mit dem ersten Sessionsbrief in der neuen Funktion an Sie zu gelangen.

Das Parlament beschäftigt sich in der Sommersession mit richtungsweisenden Geschäften: Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) hat in ihren vergangenen Sitzungen die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes behandelt. Verschiedene vom Ständerat vorgeschlagene Änderungen wurden von der UREK-N abgelehnt. Der VIS spricht sich seit jeher dafür aus, der Landschaftsinitiative einen soliden Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Zentral ist insbesondere, dass eine rasche Etablierung des Raumplanungsgesetzes angestrebt wird. Dadurch gewinnen Kantone, Gemeinden und auch die Immobilienbranche an Rechtssicherheit.

Sie finden im aktuellen Sessionsbrief die Positionen des VIS zu diesem und weiteren immobilienpolitischen Geschäften.

Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.

Beat Walti
Präsident VIS
Nationalrat

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Mo. 23.3435 – SR, 6. Juni

ISOS soll bauliche Entwicklung und Verdichtung lenken, aber nicht verhindern

Es ist unbestritten, dass schöne Ortsbilder der Schweiz geschützt und erhalten werden sollen und es ist richtig, dass dafür Konzepte auf nationaler Ebene gelten. Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung ISOS dient Bund, Kantonen und Gemeinden als Planungsgrundlage bei der Siedlungsentwicklung. Der VIS empfiehlt, diese Grundlage mit Augenmass zu nutzen: Besteht ein ausgewiesenes öffentliches Interesse von Gemeinden, Städten und/oder Kantonen, welches als gleichbedeutend anerkannt wird wie das nationale Interesse an einem Ortsbild, dann soll eine sinnvolle Interessenabwägung vorgenommen werden. Insbesondere im Hinblick auf die dringend nötige Verdichtung in Städten und Dörfern, aber auch in den Bereichen Lärmschutz, erneuerbare Energien und Naturgefahren erscheint es nötig und richtig, das nationale Interesse an einem Ortsbild zu relativieren, um damit sinnvolle Entwicklungsprojekte auf kommunaler oder kantonaler Ebene zu ermöglichen.

Der VIS bittet Sie, die Motion anzunehmen.
Pa. Iv. 16.498 – NR, 7. Juni

Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller

Die Parlamentarische Initiative (Pa. Iv.) will strategische Infrastrukturen der Energiewirtschaft vor einer Kontrolle durch ausländische Investoren schützen. Eine entsprechende Regelung soll gemäss Pa. Iv. im Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG, sogenannte Lex Koller) verankert werden.

Der VIS lehnt eine Unterstellung der strategischen Infrastrukturen (namentlich Wasserkraftwerke, Rohrleitungen zur Beförderung von gasförmigen Brenn- oder Treibstoffen, Stromnetz und Kernkraftwerke) unter die Lex Koller ab. Die Lex Koller befasst sich mit Grundstücken und stellt damit keine Gesetzesbasis zur Regulierung von Infrastrukturanlagen dar. Der VIS betonte bereits anlässlich der Vernehmlassung Anfang 2022: Es besteht kein effektiver Handlungsbedarf, da sich betreffende Infrastrukturen bereits heute zu grossen Teilen in staatlicher Hand befinden. Die verfassungsrechtlich garantierte Wirtschafts- sowie Vertragsfreiheit würde mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung unverhältnismässig eingeschränkt. Das schadet der Standortattraktivität der Schweiz. Ausländische Investoren in diesem Bereich auszuschliessen, trägt überdies nicht zum Ziel der Pa. Iv. bei, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Der VIS bittet Sie, die Parlamentarische Initiative abzulehnen.
18.077 – NR, 15. Juni

Raumplanungsgesetz

Der Nationalrat hat bei der Behandlung der zweiten Etappe des Raumplanungsgesetzes (RPG) eine knifflige Aufgabe zu bewältigen. Ende 2019 ist er nicht auf die Vorlage des Bundesrates eingetreten, doch hat die UREK-S anschliessend den Ball wieder aufgenommen. Sie hat das Dossier entschlackt und vereinfacht und einen Kompromiss konzipiert, der einerseits Elemente der Landschaftsinitiative integriert und andererseits den Kantonen ausserhalb der Bauzone etwas mehr Kompetenz einräumt. Der VIS unterstützt die Entscheide der UREK-S, da diese die RPG-Revision mit leicht liberalerem Ansatz endlich wieder voranbringt und gleichzeitig die kantonale Kompetenz stärkt.

Der VIS begrüsst den Entscheid der UREK-N in Art. 24c RPG, altrechtliche Bauernhäuser samt angebauten Ökonomiebauten vollständig und dauerhaft zur Nutzung für Wohnzwecke zuzulassen: Damit wird die Möglichkeit geschaffen, bewohnte – jedoch ausserhalb der Bauzone liegende – Gebäude besser zu nutzen, ohne dass zusätzliche Flächen benötigt werden.

Der VIS empfiehlt Ihnen, bei den Beratungen namentlich bei Art. 16 (zonenkonforme Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone) dem Ständerat zu folgen. Dessen Kompromissvorschlag zur Lockerung des Bauens ausserhalb der Bauzone ist konkret und trägt den unterschiedlichen Voraussetzungen in den einzelnen Kantonen Rechnung.

Sommersession 2023 – Geschäfte auf einen Blick

STÄNDERAT

NATIONALRAT

18.077. Raumplanungsgesetz Empfehlung: Annahme Art. 16 RPG gemäss Ständerat
15. Juni
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