INTERCITY-NEWSLETTER – «Die Immobilienwirtschaft muss zusammenstehen»

INTERCITY-NEWSLETTER – «Die Immobilienwirtschaft muss zusammenstehen»
30. janvier 2017 VIS Verband Immobilien Schweiz AIS Association Immobilier Suisse

Daniel Fässler trägt verschiedene Hüte. Er ist CVP-Nationalrat und Mitglied der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie, überdies Landammann und Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements von Appenzell Innerrhoden, Präsident des Verbandes der Immobilien-Investoren VII und ein engagierter Botschafter für seinen Kanton. Immobilia hat ihn in Appenzell besucht und sich mit ihm über die Lex Koller, Raumplanung, den Immobilienmarkt und die CVP unterhalten.

daniel faessler

Dr. iur. Daniel Fässler

Am SPGIntercityTALK vom 3. November 2016 warb Daniel Fässler, Nationalrat und Präsident des Verbands der Immobilien-Investoren VII, für die Anliegen der institutionellen Eigentümer und gab Einblick in den parlamentarischen Betrieb in Bern.
«Es ist unerlässlich, dass die Akteure der Immobilienwirtschaft zusammenstehen, ihre Interessen bündeln und geeint gegen die zunehmenden Regulierungsbestrebungen in ihrem Sektor einstehen.» Der Auftritt des Präsidenten des Verbands der Immobilien-Investoren VII, CVP-Nationalrat Daniel Fässler, vor rund 100 Entscheidungsträgern am SPGIntercityTALK vom 3. November 2016 in Zürich war ein engagiertes und sympathisches Plädoyer für die Immobilienwirtschaft. Seit Juni 2016 präsidiert der Innerrhoder Parlamentarier den Verband, der – so räumte er ein – selbst ihm bis dahin in seiner langjährigen Tätigkeit als Fachanwalt für Bauund Immobilienfragen und als Parlamentarier nie begegnet war.

Lex Koller als Impulsgeber
Der Verband sucht seit der diesjährigen Neuausrichtung vermehrt die Öffentlichkeit. Den Impuls dazu gab die angestrebte Verschärfung der Lex Koller mit dem Verbot für den Erwerb von Aktien der kotierten Immobiliengesellschaften durch Personen im Ausland. Zwei Vorstösse konnten quasi in letzter Minute in der kleinen Kammer abgewendet werden, was Bundesrätin Sommaruga aber nicht daran hinderte, erneut eine Vorlage mit gleichem Inhalt anzukündigen. Nun wartet man gespannt auf die Eröffnung der Vernehmlassung.

«Es ist nichts zu gewinnen durch eine Verschärfung», sagte Fässler. Darum werde die Wirtschaft eine Verschärfung mit allen Mitteln bekämpfen. «Denn die Behauptung, der Schweizer Immobilienmarkt sei stark von ausländischem Kapital beeinflusst, ist schlicht falsch.» Der Mietwohnungsmarkt werde nicht entspannter, Mietzinse würden nicht tiefer. Es werde aber weniger investiert, was am Gewerbeflächenmarkt den Wettbewerb behindere, das Angebot verschlechtere und nicht zuletzt die Preise antreibe. Negative Auswirkungen bekäme auch der Tourismus zu spüren. Denn ohne ausländische Investitionen sähe es um die touristische Infrastruktur schlecht aus.

Nachhaltige Bodenpolitik
«Auch wenn es gelingt, eine erneute Verschärfung zu verhindern: Solche Bestrebungen kommen immer wieder.» Daniel Fässler machte klar, dass es der Branche gelingen muss, einerseits die volkswirtschaftliche Bedeutung der institutionellen Immobilieninvestoren aufzuzeigen und anderseits das Image der Akteure zu verbessern. Er sagte dies auch mit Blick auf die jüngsten politischen Diskussionen rund um das Mietrecht. Zwar sei es gelungen, die schweizweite Formularpflicht für den Anfangsmietzins abzuwenden. «Aber der nächste Eingriff ins Grundeigentum ist mit der Volksinitiative für ‹mehr bezahlbaren Wohnraum› des Mieterverbands bereits auf dem Weg.» Als weitere Beispiele erwähnte Fässler die Umsetzung des revidierten Raumplanungsgesetzes in den Kantonen mit der Mehrwertabschöpfung auf Ein- und Aufzonungen, die letztlich das Investitionsinteresse der Grundeigentümer hemme. «Wir benötigen eine Bodenpolitik, die Rechtssicherheit bietet und konsistent ist. Das Zauberwort infolge des revidierten Raumplanungsgesetzes heisst Verdichtung. Diese Forderung findet pauschal breite Unterstützung. Wenn es aber um die Details und um die Umsetzung in den Kantonen und Gemeinden geht, wird es zäh. Ein eindrückliches Beispiel ist die Bau- und Nutzungsordnung der Stadt Zürich. Wer A – also Verdichtung – sagt, muss auch B – spricht mehr Geschosse und höhere Ausnutzung – sagen. Das braucht viel Kommunikation und Überzeugungsarbeit in der Bevölkerung.»

Schutz des Grundeigentums
Wer eine Immobilie als Anlage besitze, dürfe und müsse eine angemessene Rendite erzielen, resümierte Fässler. Das betreffe insbesondere institutionelle Investoren wie Pensionskassen und Versicherungen. Es dürfe nicht sein, dass man sich an Beschränkungen der Vertragsfreiheit und an Formalismen gewöhne und sie achselzuckend hinnehme. Darum sei das Engagement aller Beteiligten im Interesse der Branche wichtig.